Schlichtungsstelle des VdIVH
Auszug aus der Satzung:
§ 17 - Schlichtungsstelle
- Zur Schlichtung von Streitigkeiten innerhalb des Verbandes kann eine Schlichtungsstelle gebildet werden. Sie besteht aus maximal 3 Personen. Die Wahl der Streitschlichter erfolgt für die Dauer von zwei Jahren. Jeder Streitteil bestimmt ein Verbandsmitglied als Beisitzer.
- Gegen die Entscheidung der Schlichtungsstelle kann sowohl das Mitglied als auch der Vorstand innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zustellung der Entscheidung, unter Ausschluss des Rechtsweges, Berufung an die nächste Mitgliederversammlung einlegen, die verbandsintern dann endgültig entscheidet.
- Über die Kostentragungspflicht entscheidet in jedem Fall die Schlichtungsstelle nach billigem Ermessen.
Informationen über die derzeitigen Streitschlichter und über das Vorgehen im Falle von Streitigkeiten finden Mitglieder im internen Bereich.