Handlungsempfehlung zur E-Rechnung
Ab dem 01. Januar 2025 wird der Umgang mit elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) im Geschäftsverkehr zwischen inländischen Unternehmern verpflichtend - auch für Immobilienverwalter.
Für Verwalter und Wohnungseigentümergemeinschaften ergeben sich besondere Herausforderungen: Sie müssen nicht nur E-Rechnungen empfangen können, sondern auch sicherstellen, dass diese für die Belegprüfung und Abrechnung menschenlesbar gemacht werden können. Vermieter sind unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen.
Die Handlungsempfehlung des VDIV Deutschland bietet eine Orientierung zu den rechtlichen Anforderungen, technischen Lösungen sowie Übergangsfristen und beinhaltet eine Checkliste. Mitglieder finden das Dokument im Intranet.