Die Verwalterverträge des VDIVH
In 2010 hat der VDIV Hessen e.V. gemeinsam mit dem Verband der Immobilienverwalter Nordrhein-Westfalen e. V. (VDIV NRW) erstmals einen WEG-Verwaltervertrag aufgelegt. Die Zusammenarbeit wurde in den vergangenen Jahren fortgesetzt und auf weitere Verträge ausgeweitet. Die Vorteile: Alle Verträge sind für beide Seiten - Verwalter und Eigentümer - transparent und fair gestaltet und mit möglichst geringem Umfang.
Neuauflagen der Verträge - Bestellung ab sofort möglich!
Folgende Verwalterverträge stehen als beschreibbares PDF (beliebig oft verwendbar) zur Verfügung:
- WEG-Verwaltung (vollständig überarbeitet, Stand 03/2024)
- Mietverwaltung von Wohnhäusern und Gewerbeobjekten (Stand 03/2024)
- Mietverwaltung von Sonder- und Teileigentum (Stand 03/2022)
Mitglieder des VDIV Hessen e.V. erhalten die Verträge kostenfrei, die Dokumente stehen zum Download zur Verfügung.
Weitere Verwalter, die noch nicht Mitglied des VDIVH sind, können die Verträge via Shopbestellung bei der Geschäftsstelle anfordern (á 150 EUR zzgl. MwSt.).
Falls Sie noch keine Zugangsdaten für das VDIVH-Intranet haben, richten Sie für eine Shopbestellung eine Zugangsdatenanfrage bitte per E-Mail an die Geschäftsstelle »
Wir empfehlen Ihnen, aus Gründen der Rechtssicherheit die vorherigen WEG-Verwalterverträge (Stand 2010 und 2014) nicht mehr zu verwenden, da nicht nur redaktionelle Änderungen an den Verträgen vorgenommen wurden. Neu in die Verträge eingearbeitet wurde neben der Widerrufsbelehrung die Umsetzung der Dienstleistungsinformationspflichtenverordnung (DL-InfoV), die im Mai 2010 in Kraft getreten ist.
Wichtige Hinweise zur DL-InfoV:
Alle Verwalter, die eine eigene Homepage betreiben und die Verträge verwenden, weisen im Vertrag auf die Umsetzung der DL-InfoV auf ihrer Homepage hin. Der Homepage müssen die entsprechenden Informationen zu entnehmen sein. Dazu hat der VNWI eine Broschüre zum Online-Impressum und DL-InfoV erarbeitet, die zu einem Stückpreis in Höhe von 9,95 € bei dessen Geschäftsstelle erworben werden kann.
Für alle Verwalter, die keine eigene Homepage betreiben, wurde die Arbeitshilfe DL-InfoV erarbeitet. Diese enthält ein entsprechendes Formblatt zur Erteilung der Informationen nach DL-InfoV (3 Seiten) sowie entsprechenden Erläuterungen dazu. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist dem Verwaltervertrag als Anlage beizufügen.
Das Dokument erhalten Sie kostenfrei bei Bestellung eines Verwaltervertrags.
Werden Pflichten aus der DL-InfoV verletzt, indem nicht oder falsch informiert wird, kann dies als Ordnungswidrigkeit nach § 6 DL-InfoV mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 1.000,00 € geahndet werden.