Zensus 2021 - Frühzeitig vorbereiten mit der VDIV-Handlungsempfehlung
Das Zensusgesetz 2021 ist am 3. Dezember 2019 in Kraft getreten - Der Stichtag - der 16. Mai 2021 - steht damit fest.
Um auf die Problematiken aus Sicht der Immobilienverwaltungen hinzuweisen, stand der VDIVH während des Gesetzgebungsverfahrens in Kontakt mit dem hessischen Statistischen Landesamt und hat seine Bedenken mitgeteilt. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland steht im Kontakt mit dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg, das mit der Leitung des Teilprojekts Gebäude- und Wohnungszählung betraut ist.
Beim Zensus 2011 gabe es zahlreiche Schwierigkeiten für Immobilienverwaltungen. Daher hat der VDIV Deutschland - basierend auf dem aktuellen Sachstand - eine Handlungsempfehlung für Mitgliedsunternehmen der VDIV-Landesverbände zur Abwicklung des Zensus erstellen lassen. Diese erklärt das Verfahren und enthält Mustertexte für entsprechende Vergütungsbeschlüsse sowie für die erforderliche Eigentümer- und Datenschutzinformation.
Die Unterlagen finden Mitglieder in unserem Intranet (Mitgliederbereich --> Verordnungen/Handlungsempfehlungen --> Zensus 2021).