Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie schafft Klarheit für Verwalter
Am 25.03.2020 hat der Bundestag das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" verabschiedet und damit entscheidende Fragen für Immobilienverwalter beantwortet, u.a zur Verwalterbestellung, dem Wirtschaftsplan und der Notgeschäftsführung in Zeiten, in denen aufgrund des Kontaktverbots keine Eigentümerversammlung stattfinden darf.
Auch für Mietverwalter finden sich darin entscheidende Erläuterungen, wie mit ausbleibenden Zahlungen von Mietern, die von den Auswirkungen der Pandemie (bspw. Kurzarbeit, Verlust des Arbeitsplatzes o.ä.) betroffen sind, umzugehen ist.
Die Informationen stehen aufbereitet im Intranet für VDIVH-Mitglieder bereit. Bei weitergehenden Fragen berät der Verbandsanwalt RA Michael Wolicki.