Aktualisierte Handlungsempfehlung zum GEG
Zum 01. Januar 2024 sind die Änderungen zum GEG in Kraft getreten, die Immobilienverwaltungen ebenso wie Immobilieneigentümer vor große Aufgaben stellt. Bereits im Oktober 2023 hatte der VDIV Deutschland die Informationen zu den wichtigsten Punkten, Fristen, Fördermöglichkeiten und Handlungsoptionen bei der Umsetzung für WEG in Form einer umfassenden Handlungsempfehlung aufbereitet.
Insbesondere die spezifischen Vorschriften für Etagenheizungen oder Einzelraumfeuerungsanlagen haben seither Eigentümer und Verwalter vor erhebliche praktische Probleme sowohl in der Kommunikation als auch konkreten Umsetzung im Objekt gestellt.
Heute wurde eine überarbeitete und aktualisierte Fassung der Handlungsempfehlung vom VDIV Deutschland bereitgestellt. Die Änderungen zur Vorversion sind farblich kenntlich gemacht. Da die Auslegung des GEG nicht immer zu eindeutigen Ergebnissen führt, kann es dazu führen, dass der VDIV Deutschland bei Aktualisierungen der Handlungsempfehlung zu überarbeiteten oder ergänzten Empfehlungen kommt (z.B. Fristbeginn bei Gasetagenheizungen, Ziffer 7 a)). Daher empfehlen wir Ihren Mitgliedern, die jeweilige aktualisierte Handlungsempfehlung zu nutzen.
Wesentliche Ergänzungen sind:
- Muster für einen Beschlussantrag zu § 71n Abs. 6 GEG - Beibehaltung von Gasetagenheizungen
- Musteranschreiben an Schornsteinfeger
- Musteranschreiben an Sondereigentümer zur Einholung der Informationen zu Etagenheizungen (inkl. Fragebogen)
Die aktualisierte Handlungsempfehlungen finden Sie im Intranet (--> Gesetze & Rechtsprechung --> Gebäudeenergiegesetz) oder über das A-Z-Verzeichnis.
Dort stehen ebenfalls neu FAQ, die einige der aktuell in der Beratungspraxis der Mitglieder häufig gestellten Fragen kurz beantworten und als Ergänzung zur Handlungsempfehlung dienen. Diese werden bei Bedarf ebenfalls fortlaufend ergänzt.
Abschließend weisen wir noch darauf hin, dass der VDIV Deutschland keine Haftung für die Inhalte der Handlungsempfehlung übernimmt.