Recht am Abend_online: Fallstricke bei der Digitalisierung und dazugehörige Datenschutz-Fragen
RaA-2024-10-28_online
- Veranstalter:
- Verband der Immobilienverwalter Hessen e. V.
- Ort:
- Online - Seminar
- Datum:
- 28.10.2024
- bis:
- 28.10.2024
- Beginn:
- 18:00 Uhr
- Ende:
- 20:00 Uhr
Preis (Nicht-Mitglieder): 69,00 € zzgl. Ust. (netto)
Referent(en): Wolfgang Dötsch
Die Digitalisierung verändert die alltägliche Arbeit des Immobilienverwalters, auch in der Zukunft. Digitale Innovationen bieten zahlreiche Chancen und Möglichkeiten für Unternehmen, bergen jedoch auch einige Fallstricke, auch im Hinblick auf den Datenschutz. Bei der Umstellung auf digitale Prozesse und Technologien müssen Immobilienverwalter sicherstellen, dass sie auch die Datenschutzbestimmungen einhalten.
Völlig selbstverständlich ist die E-Mailnutzung, vermehrt auch die Bereitstellung von Unterlagen in Kundenportalten, seit durch die WEG-Reform in vielen Aspekten die Textform gültig ist, könnte die Kommunikation theoretisch auch über WhatsApp laufen.
Aber welche technischen und rechtlichen Anforderungen müssen digitale Kommunikationsmittel in der WEG-Verwaltung aufweisen? Wie steht es um die immer wieder diskutierte Zugangs-Problematik? Welche rechtlichen Regelungen bezüglich der Digitalisierung von Originalen muss der WEG-Verwalter beachten? In diesem Seminar werden auch die Grundsätze ordnungsgemäßer Führung und Aufbewahrung von Unterlagen (GoBD) aufgegriffen.
Ein häufiger Fallstrick bei der Digitalisierung ist die unzureichende Sicherung von sensiblen Daten, sei es durch mangelnde Verschlüsselung oder unzureichende Zugriffskontrollen. Welche Auswirkungen hat die DSGVO auf die Arbeit des WEG-Verwalters bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Wohnungseigentumsrecht? Wie steht es um offene Mailverteiler oder den Versand von Mailinglisten/Verteilern innerhalb einer GdWE?
Welche digitalen Daten können / müssen / dürfen beim Verwalterwechsel übergeben werden? Was muss wann gelöscht werden?
In diesem Zusammenhang kursiert ebenso immer wieder die Annahme, dass die GdWE keine anonyme Gesellschaft sei oder dass es im Binnenrecht der GdWE keinen Datenschutz gebe. Diese Annahmen werden im Seminar diskutiert.
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