Online-Seminar: Erstverwaltung, Bauträgerrechte - Abnahme und Mängelverfolgung in der WEG
SE-2024-10-08_online
- Veranstalter:
- Verband der Immobilienverwalter Hessen e. V.
- Ort:
- Online - Seminar
- Datum:
- 08.10.2024
- bis:
- 08.10.2024
- Beginn:
- 10:00 Uhr
- Ende:
- 17:00 Uhr
Preis (Nicht-Mitglieder): 199,00 € zzgl. Ust. (netto)
Referent(en): Andreas Ott
Für die Erstverwaltung von Gemeinschaftseigentum nach der Begründung von Wohnungseigentum insbesondere durch Bauträger muss der Verwalter das Bauträgerrecht und die diesbezügliche Spezialrechtsprechung kennen sowie die Besonderheiten des Wohnungseigentumsrechts im Blick haben, um nicht unerhebliche Haftungsrisken zu vermeiden. Mit der Übernahme der Erstverwaltung sind einerseits eine Reihe zusätzlicher Aufgaben und Pflichten verbunden, andererseits biete sich bei guter Performance die Chance einer regelmäßigen Wiederbestellung.
Seit der WEG-Reform 2020 entsteht die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bereits durch Anlegen der Grundbücher, d.h. ggfs. als eine Ein-Personen-Gemeinschaft. Der teilende Eigentümer, i.d.R. der Bauträger, kann den Erstverwalter durch Einmannbeschluss nur bestellen, solange noch keine Erwerber mit gesicherter Erwerbsposition („werdende Wohnungseigentümer“) existieren. Für den Erstverwalter stellen sich zu Beginn der Tätigkeit eine Reihe von Fragen angefangen von der Wirksamkeit der Bestellung über die Wirksamkeit von Bestimmungen in der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, der Wirksamkeit von Regelungen zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums, der Möglichkeit einer Vergemeinschaftung durch Beschluss, bis hin zum Verständnis und Interpretation von Baubeschreibung und Plänen und etwaiger Widersprüche untereinander oder zum öffentlichen Baurecht. Eine große Herausforderung ist das Einrichten einer sinnvollen Organisationsstruktur im Hinblick auf unterschiedliche Leistungsversprechen des Bauträgers, individuelle Abnahmeerklärungen, Verjährung von Mängelrechten und das Mängelmanagement. Eine solche und das geschickte Steuern von Abläufen, Beschlussfassungen und das rechtzeitige Involvieren von Sonderfachleuten (Sachverständige, Anwälte etc.) vermeidet Fehler, spart Zeit und ist für eine wirtschaftliche Verwaltertätigkeit auch im eigenen Interesse zwingend erforderlich. Dem Erstverwalter wird in puncto Abnahme, Erfassung und Nachhalten von Verjährungsfristen, Koordination, Vorbereitung und Verfolgung von Mängelrechten ggfs. auch bzgl. des Sondereigentums, Begleitung von Rechtsstreitigkeiten etc. einiges an Fähigkeiten und Fertigkeiten abverlangt.
Schwerpunkt des Seminars sind die Besonderheiten der Erstverwaltung und die rechtlichen Grundlagen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.
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