Die Eigentümerversammlung - Online Ganztagsseminar
22.04.2021
- Veranstalter:
- Verband der Immobilienverwalter Hessen e. V.
- Ort:
- Online - Seminar
- Beginn:
- 09:30 Uhr
- Ende:
- 16:30 Uhr
Verband der Immobilienverwalter Hessen e. V.
Geschäftsstelle
Dreiherrnsteinplatz 16
63263 Neu-Isenburg
Tel.: 06102 5745-216
Fax: 06102 5745-219
E-Mail: info@vdiv-hessen.de
Der Verband der Immobilienverwalter Hessen e. V. ist mit seinen knapp 300 Mitgliedern eine der rechtlich selbstständigen Landes- bzw. Regionalorganisationen der Immobilienverwalter, die im Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV) zusammengeschlossen sind. Gemeinsam mit seinen zehn Landesverbänden vertritt der VDIV knapp 3.000 Immobilienverwalter. Diese verwalten rund 6,8 Mio. Wohnungen mit einem Wert von 635 Mrd. EUR, darunter allein 4,8 Mio. Eigentumswohnungen. Der VDIV und seine Landesverbände treten ein für eine nachhaltige Professionalisierung und Qualifizierung der Verwalter, für wirksamen Verbraucherschutz, einheitliche Berufszugangsregelungen und adäquate politische Rahmenbedingungen.
Der Beiratsnewsletter 1/2021 des VDIV Deutschland ist erschienen und steht für Mitglieder kostenfrei im Intranet zum Download bereit.
Aufgrund der neuen Entscheidungen durch die Bundesregierung zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie haben wir folgende Änderungen im Seminarprogramm vorgenommen.
Die WEG-Reform stellt auch Eigentümer vor viele Fragen. Der VDIV Hessen unterstützt seine Mitglieder in der Kommunikation durch einen Infoflyer.
Wir haben das Ganztags-Online-Seminar in mehreren Einheiten mit Pausen geplant, damit Ihre Konzentration erhalten bleibt und Sie dem Inhalt aufmerksam folgen können
Durch die WEG-Reform hat der Immobilienverwalter eine weitere Aufgabe erhalten: Die Erstellung eines jährlichen Vermögensberichts (§ 28 Abs. 4 WEG). Referentin Astrid Schultheis führt sachkundig am 30.03.2021 durch das Seminar.
Unter der fachlichen Leitung von Prof. Jacoby wurden in einer AG des VDIV Deutschland relevante Beschlussvorlagen nach dem neuen WEG erarbeitet. Die Vorstellung erfolgt am 24.03.2021 als Online-Seminar.
22.04.2021
26.04.2021
*ausschließlich für VDIVH-Mitglieder*
27.04.2021
28.04.2021
29.04.2021
30.04.2021
Nachdem der Bayerische Verfassungsgerichtshof am 16. Juli die Klage auf Zulassung des Volksbegehrens Sechs Jahre Mietenstopp“ abgewiesen hatte (» der VDIV berichtete), haben die Initiatoren Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Der Streit geht nun auf höchstrichterlicher Ebene weiter.
Nachdem der Bayerische Verfassungsgerichtshof am 16. Juli die Klage auf Zulassung des Volksbegehrens Sechs Jahre Mietenstopp“ abgewiesen hatte (» der VDIV berichtete), haben die Initiatoren Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Der Streit geht nun auf höchstrichterlicher Ebene weiter.
Die sogenannte Stichtagsregelung des Berliner Mietendeckels verbietet Mieterhöhungen rückwirkend zum 18. Juni 2019. Diese Regelung ist laut Berliner Landgericht unwirksam, da das Mietendeckel-Gesetz erst am 23. Februar 2020 in Kraft getreten ist (Az.: 66 S 95/20). Somit sind Mieterhöhungen bis zu diesem Stichtag rechtens.
Die sogenannte Stichtagsregelung des Berliner Mietendeckels verbietet Mieterhöhungen rückwirkend zum 18. Juni 2019. Diese Regelung ist laut Berliner Landgericht unwirksam, da das Mietendeckel-Gesetz erst am 23. Februar 2020 in Kraft getreten ist (Az.: 66 S 95/20). Somit sind Mieterhöhungen bis zu diesem Stichtag rechtens.
Statt das Bundesmodell zu nutzen, will Baden-Württemberg ein eigenes Grundsteuergesetz erlassen. Hierfür hat die Landesregierung den Gesetzentwurf für ein „modifiziertes Bewertungsmodell″ verabschiedet. Grundstücksfläche und Bodenrichtwert sollen die Grundlage für die Neuberechnung der Grundsteuer bilden.
Fünf Monate nach Inkrafttreten des Berliner Mietendeckels zeichnen sich deutliche Nachteile für Mieter ab. Zwar sind die Mieten der von der Regelung betroffenen Wohnungen leicht gesunken. Allerdings lassen sich viele Vermieter vorsorglich eine deutlich höhere Miete zusichern, die greift, wenn der Mietdeckel gekippt wird. Zudem nimmt das Angebot an Mietwohnungen deutlich ab, während das an Eigentumswohnungen steigt.
Fünf Monate nach Inkrafttreten des Berliner Mietendeckels zeichnen sich deutliche Nachteile für Mieter ab. Zwar sind die Mieten der von der Regelung betroffenen Wohnungen leicht gesunken. Allerdings lassen sich viele Vermieter vorsorglich eine deutlich höhere Miete zusichern, die greift, wenn der Mietdeckel gekippt wird. Zudem nimmt das Angebot an Mietwohnungen deutlich ab, während das an Eigentumswohnungen steigt.
Im ersten Halbjahr 2020 wurden in den Bundesprogrammen zum energieeffizienten Bauen und Sanieren Kredite und Zuschüsse in Höhe von insgesamt 14,5 Milliarden Euro zugesagt. Damit konnten Investitionen in mehr als 215.000 Wohneinheiten sowie in gewerbliche und kommunale Gebäude finanziert und CO2-Emissionen in Höhe von über 400.000 Tonnen vermieden werden. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum bedeutet das eine Steigerung um rund 165 Prozent, so die gemeinsame Bilanz von Bundeswirtschaftsministerium, Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Der Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Mobile in Wohngebäuden kommt nur schleppend voran, und der Anteil der Immobilien, in denen energetische Sanierungen von Verwaltungen begleitet werden, ist weiter rückläufig. Das sind zentrale Ergebnisse des 8. Branchenbarometers, das der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) auf Grundlage seiner diesjährigen Branchenbefragung erstellt hat.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat plant, den Zensus 2021 um ein Jahr zu verschieben. Darüber hat das Ministerium den Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) in einem Schreiben informiert. Das erforderliche Gesetzgebungsverfahren soll noch im Sommer eingeleitet werden, damit die Änderungen am Zensusgesetz rechtzeitig bis zum Jahresende in Kraft treten können. Das Ministerium reagiert mit der Verschiebung auch auf die wiederholte Forderung des Branchenverbandes.
Der Frankfurter Energiedienstleister Mainova hat sein Geschäftsergebnis für 2020 veröffentlicht und verzeichnet ein bereinigtes Konzernergebnis (EBT) von 160,0 Mio. Euro.
Mit dem Top-Thema „WEG-Novelle – Hausverwaltung wird digital“ startet die 2. Reihe der regionalen Weiterbildungsveranstaltung STAY FRESH compact.
Kommunikation mit Eigentümern, Schadenmeldungen entgegennehmen und bearbeiten sowie die Einladung zur Eigentümerversammlung vorbereiten und versenden - alles möglich aus dem Homeoffice mit etg24.
Mit dem Top-Thema WEG-Novelle startet 2021 die 1. Reihe der regionalen Weiterbildungsveranstaltung STAY FRESH compact.
Vor kurzem haben wir unsere Kunden per Email zur neuen WEG-Reform und ihre Auswirkungen auf die private Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge informiert.
Jedes Jahr zu Weihnachten verzeichnen Feuerwehren und Versicherer in Deutschland einen signifikanten Anstieg der Brandereignisse. Unser Kooperationspartner svt Brandsanierung gibt wichtige Tipps zur Prävention!