ONLINE - Seminar: Neue Gesetze für Immobilienverwalter - Heizen, Versorgen, Abrechnen
04.02.2021
- Veranstalter:
- Verband der Immobilienverwalter Hessen e. V.
- Ort:
- Online - Seminar
- Beginn:
- 09:30 Uhr
- Ende:
- 12:30 Uhr
Verband der Immobilienverwalter Hessen e. V.
Geschäftsstelle
Dreiherrnsteinplatz 16
63263 Neu-Isenburg
Tel.: 06102 5745-216
Fax: 06102 5745-219
E-Mail: info@vdiv-hessen.de
Der Verband der Immobilienverwalter Hessen e. V. ist mit seinen rd. 270 Mitgliedern eine der rechtlich selbstständigen Landes- bzw. Regionalorganisationen der Immobilienverwalter, die im Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV) zusammengeschlossen sind. Gemeinsam mit seinen zehn Landesverbänden vertritt der VDIV knapp 3.000 Immobilienverwalter. Diese verwalten rund 6,8 Mio. Wohnungen mit einem Wert von 635 Mrd. EUR, darunter allein 4,8 Mio. Eigentumswohnungen. Der VDIV und seine Landesverbände treten ein für eine nachhaltige Professionalisierung und Qualifizierung der Verwalter, für wirksamen Verbraucherschutz, einheitliche Berufszugangsregelungen und adäquate politische Rahmenbedingungen.
Aufgrund der aktuellen Lage wurde das PREMIUMSEMINAR "Sicheres Auftreten - Souverän durch die Eigentümerversammlungen" von Dienstag, 31.03.2020 auf Donnerstag, den 06.08.2020 verschoben. Veranstaltungsort bleibt Wiesbaden.
Sollten angemeldete Teilnehmer den Alternativtermin im August nicht wahrnehmen können, bitten wir diese um Rückmeldung.
Aufgrund der aktuellen Lage wurde das Abendseminar "Die Eigentümerversammlung" von Montag, 30.03.2020 auf Montag, den 29.06.2020 verschoben. Veranstaltungsort bleibt Dietzenbach.
Sollten angemeldete Teilnehmer den Alternativtermin im Juni nicht wahrnehmen können, bitten wir diese um Rückmeldung.
Mitglieder finden im Intranet ab sofort die neue Ausgabe des Beiratsnewsletters zur Weiterleitung an Ihre Beiräte.
Das Corona-Virus breitet sich aus und sorgt weltweit für Unsicherheit. Wie Immobilienverwalter in der Versammlungszeit damit umgehen sollten, erläutert eine neue Handlungsempfehlung.
Auswirkungen Corona - Absage und Verlegung
Für zwei der bereits ausgebuchten Seminare im ersten Halbjahr konnten wir die Kapazitäten erweitern und es stehen wieder Plätze zur Verfügung.
04.02.2021
05.02.2021
08.02.2021
24.02.2021 bis 25.02.2021
01.03.2021 bis 04.03.2021
03.03.2021
Aufgrund des Inkrafttretens des novellierten Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) am 1. Dezember 2020 veröffentlichen der Verband der Immobilienverwalter Deutschland sowie Haus & Grund Deutschland einen gemeinsamen Mustervertrag für die Wohnungseigentumsverwaltung. Er berücksichtigt die im Zuge der Gesetzesreform veränderten Vorgaben sowie die Entwicklung der Rechtsprechung und ist vom Gedanken der Transparenz getragen.
Im erneuten Lockdown kommt angesichts der bevorstehenden Versammlungssaison in Eigentümergemeinschaften und Verwaltungen zunehmend die Frage auf, ob Eigentümerversammlungen durchzuführen sind. Denn die Paragrafen 1 bis 5 des im März 2020 in Kraft getretenen „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ wurden zwar » bis zum 31.12.2021 verlängert – die Ausnahmeregelungen für Wohnungseigentümergemeinschaften aber nicht. Doch die Lösung ist einfach.
Am 26./27. November geht die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zur zweiten und dritten Lesung in den Bundestag. In einem Schreiben an die federführenden Ausschüsse wies der VDIV Deutschland erneut nachdrücklich auf eine gravierende Regelungslücke im aktuellen Gesetz hin, die nicht nur die Nutzung umweltfreundlicher Photovoltaik-Anlagen in Wohnungseigentümergemeinschaften verhindert, sondern Eigentümergemeinschaften insbesondere benachteiligt und zudem die Umsetzung des novellierten Wohnungseigentumsgesetzes blockieren wird.
Seit 1. Oktober ist die VDIV-WBThek online. Wohnimmobilienverwalter erhalten in der Online-Bibliothek direkt am Arbeitsplatz Antworten auf zahlreiche Fragen der Verwalterpraxis und sammeln nebenbei Weiterbildungsstunden. Das Lernmaterial wird dabei kontinuierlich erweitert: In Kürze stehen selbstverständlich auch die ersten WBTs zur WEG-Reform zur Verfügung. VDIV-Mitglieder profitieren doppelt.
Am 5. November hat der Bundestag dem „Entwurf eines Gesetzes zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes“ der Bundesregierung mehrheitlich zugestimmt. Der eigentlich für Mai 2021 geplante EU-weite Zensus wird damit erst im Mai 2022 stattfinden, die erforderlichen Datenzuführungen dem neuen Stichtag – 15. Mai 2022 – angepasst.
Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) begrüßt das Ziel des Gesetzgebers, mit dem Mietspiegelreformgesetz die Qualität und die Verbreitung von Mietspiegeln zu stärken und die Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter zu erhöhen. „Es ist aber fraglich, ob mit den neuen gesetzlich geregelten Mindestanforderungen des Mietspiegelreformgesetzes und der Mietspiegelverordnung eine standardisierte Gestaltung qualifizierter Mietspiegel gesichert ist“, kritisiert Verbandsgeschäftsführer Martin Kaßler.
Der Bundesrat beschließt heute ein neues Wohnungseigentumsgesetz. Zuvor passierte dies am 17. September mit den Stimmen der Regierungskoalition und von Bündnis90/Die Grünen den Deutschen Bundestag. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) begrüßt die weitgehend ausgewogene und praxisnahe Reform. Abgesenkte Abstimmungsquoren lösen Blockadehaltungen einzelner Eigentümer auf. Die Einführung eines Sachkundenachweises in Form einer Zertifizierung bildet dabei die gestiegene Verantwortung des Immobilienverwalters ab.
Der Deutsche Bundestag beschließt heute das novellierte Wohnungseigentumsgesetz. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) begrüßt die weitgehend ausgewogene und praxisnahe Reform. U. a. werden energetische Sanierungen und der Einbau von E-Ladestationen einfacher umgesetzt und Blockadehaltungen einzelner Eigentümer zurückgewiesen. Die Einführung eines Sachkundenachweises in Form einer Zertifizierung befürwortet der Spitzenverband der Branche. Kritisch sieht der VDIV Deutschland die jederzeitige Abberufung eines Verwalters, also auch ohne wichtigen Grund.
Gestern machte die Regierungskoalition den Weg frei für die Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes. Es ist damit zu rechnen, dass das neue Gesetz bereits im November 2020 in Kraft treten wird. Auf der Zielgeraden kam es dabei noch zu einigen Änderungen am vorliegenden Gesetzesentwurf, so wurden u. a. die Abstimmungsquoren bei Sanierungsmaßnahmen und die Kostenverteilerschlüssel geändert, wobei die beschlossenen Maßnahmen nicht unverhältnismäßig sein dürfen. Damit sollen sogenannte Luxussanierungen verhindert werden.
Bereits zum sechsten Mal in Folge vergab der VDIV Deutschland in Kooperation mit der EBZ Akademie zwei Stipendien. Im feierlichen Rahmen des Festabends beim 28. Deutschen Verwaltertag wurden die diesjährigen Stipendiatinnen für die Fernlehrgänge „Geprüfte Immobilienfachwirtin” (IHK/EBZ) und „Geprüfte Immobilienkauffrau” (IHK) geehrt.
Mit dem Top-Thema WEG-Novelle startet 2021 die 1. Reihe der regionalen Weiterbildungsveranstaltung STAY FRESH compact.
Vor kurzem haben wir unsere Kunden per Email zur neuen WEG-Reform und ihre Auswirkungen auf die private Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge informiert.
Jedes Jahr zu Weihnachten verzeichnen Feuerwehren und Versicherer in Deutschland einen signifikanten Anstieg der Brandereignisse. Unser Kooperationspartner svt Brandsanierung gibt wichtige Tipps zur Prävention!
Schirrmacher Sicherheits- und Fenstertechnik GmbH ist jetzt Teil der bundesweit aktiven Roto Professional Service GmbH. Mit ihrem Standort in Frankfurt ist sie bestens gerüstet für die Arbeit in Hessen und der Rhein-Main-Region.
Die Hamburger KALORIMETA GmbH (Kalo) wird ab 2021 den kompletten Bestand der GWG-Gruppe mit Smart Meter Gateways (SMGW) ausstatten. Weiterhin übernimmt Kalo den wettbewerblichen Messstellenbetrieb für Allgemeinstrom und zum Teil das Submetering.
Das Rainbow International Netzwerk vergrößert sich weiter und wir freuen uns sehr darüber, Ihnen das neueste Mitglied unseres Sanierernetzwerks vorstellen zu dürfen.