ONLINE - Seminar: Neue Gesetze für Immobilienverwalter - Heizen, Versorgen, Abrechnen
04.02.2021
- Veranstalter:
- Verband der Immobilienverwalter Hessen e. V.
- Ort:
- Online - Seminar
- Beginn:
- 09:30 Uhr
- Ende:
- 12:30 Uhr
Verband der Immobilienverwalter Hessen e. V.
Geschäftsstelle
Dreiherrnsteinplatz 16
63263 Neu-Isenburg
Tel.: 06102 5745-216
Fax: 06102 5745-219
E-Mail: info@vdiv-hessen.de
Der Verband der Immobilienverwalter Hessen e. V. ist mit seinen rd. 270 Mitgliedern eine der rechtlich selbstständigen Landes- bzw. Regionalorganisationen der Immobilienverwalter, die im Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV) zusammengeschlossen sind. Gemeinsam mit seinen zehn Landesverbänden vertritt der VDIV knapp 3.000 Immobilienverwalter. Diese verwalten rund 6,8 Mio. Wohnungen mit einem Wert von 635 Mrd. EUR, darunter allein 4,8 Mio. Eigentumswohnungen. Der VDIV und seine Landesverbände treten ein für eine nachhaltige Professionalisierung und Qualifizierung der Verwalter, für wirksamen Verbraucherschutz, einheitliche Berufszugangsregelungen und adäquate politische Rahmenbedingungen.
Der VDIV Hessen startet 2021 direkt zu Beginn des Jahres sein Weiterbildungsangebot mit 3 Online - Seminaren.
Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und der voraussichtlichen Verlängerung des "Lock-downs light", sagen wir das Seminar ab und bitten um Verständnis.
Anfang Dezember steht die aktualisierte Fassung des WEG-Verwaltervertrags bereit. Mitglieder können die Datei wie üblich über das Intranet herunterladen, Nicht-Mitglieder können bereits vorbestellen.
Wir konnten die Kapazitäten für das Online-Seminar am 04.12.2020 erweitern - Buchungen sind wieder möglich.
COVID-19 hat uns zu Änderungen bzw. Absagen von Veranstaltungen im November gezwungen. Buchungen sind wieder möglich.
Aufgrund der großen Nachfrage und des Informationsbedarfs gibt es einen Zusatztermin mit Prof. Jacoby.
04.02.2021
05.02.2021
08.02.2021
24.02.2021 bis 25.02.2021
01.03.2021 bis 04.03.2021
03.03.2021
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe können finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie kurzfristig Homeoffice-Arbeitsplätze schaffen. Das Bundesministerium für Wirtschaft hat das Förderprogramm go-digital″ erweitert. Erstattet werden bis zu 50 Prozent der Kosten einer unterstützenden Beratung durch ein vom BMWi autorisiertes Beratungsunternehmen.
Wie wirkt sich die Ausbreitung des Corona-Virus auf Immobilienverwaltungen aus, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Zukunft? Diese Fragestellung ist Ausgangspunkt der Kurzumfrage des VDIV Deutschland.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (WEMoG) beschlossen. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) geht davon aus, dass das Gesetzgebungsverfahren im Sommer 2020 abgeschlossen wird.
Anlässlich der drastischen Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch das Corona-Virus hat das Bundeskabinett heute das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossen. Dieses enthält u. a. temporär geltende Sonderregelungen zum Wohnungseigentumsgesetz (WEG), um die Handlungsfähigkeit von Wohnungseigentümergemeinschaften und Immobilienverwaltungen zu gewährleisten.
Motivierte und zuverlässige Mitarbeiter zu gewinnen, ist eine Herausforderung auch in der Immobilienverwalterbranche. Dabei ist engagiertes und kompetentes Personal der Schlüssel für langfristigen unternehmerischen Erfolg. Das wissen auch die VDIV-Frauen. Daher haben sie sich im Rahmen ihres Frühjahrstreffens in Stuttgart am 13. März mit erprobten Strategien für ein erfolgreiches Bewerber- und Personalmanagement auseinandergesetzt.
Bereits zum sechsten Mal schreibt der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) zwei Stipendien für immobilienwirtschaftliche Weiterbildungen an der EBZ Akademie aus. Bis zum 26. Juli 2020 können sich sowohl erfahrene Mitarbeiter aus allen Bereichen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft als auch engagierte Quereinsteiger bewerben.
Das Landgericht Berlin erachtet den Mietendeckel für formell verfassungswidrig (Beschluss vom 12. März 2020, Az.: 67 S 274/19). Nach Auffassung der Richter fehlte dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz, da die Bundesgesetzgebung zur Mietenregulierung Vorrang habe und eine Sperrwirkung für jeden Landesgesetzgeber entfalte. Das anhängige Berufungsverfahren wurde ausgesetzt und diese Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Die Karlsruher Richter hatten am selben Tag über drei Eilanträge zu entscheiden.
Mit dem heute im Kabinett beschlossenen Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verfolgt die Bundesregierung ihre Linie, Elektromobilität als zentrale Säule der Klimawende zu etablieren, konsequent weiter. Die Einbau- bzw. Nachrüstpflicht von Schutzrohren für Elektrokabel, die Privilegierung des Einbaus von Ladestationen nach dem Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEModG) und der neu eigenführte Umweltbonus für E-Autos all diese neuen Regelungen ebnen den Weg dafür, dass E-Autos künftig unkompliziert über Nacht geladen werden können. Das sind prinzipiell Schritte in die richtige Richtung″, betont Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland). Wichtig ist jedoch, dass diese Maßnahmen Hand in Hand gehen mit den notwendigen städteplanerischen Überlegungen.″
Der Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEModG) bringt große Fortschritte für Wohnungseigentümer und Verwalter. Das Gemeinschaftsinteresse rückt stärker als bisher in den Vordergrund, der Verbraucherschutz wird gestärkt und der Verwalter erhält neue Aufgaben, so das Fazit von Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland).
Mit der 3. Änderung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen, die am 19. Februar in Kraft trat, erhöht die Bundesregierung die Umweltbonus genannte Kaufprämie für Elektrofahrzeuge – auf künftig bis zu 6.000 Euro. Zusätzlich winken Steuervorteile. Die Förderung soll bis Ende 2025 gelten. Sie kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden. Bei einem maximalen Nettolistenpreis von 40.000 Euro wird der Umweltbonus für rein elektrische Fahrzeuge um 50 Prozent auf 6.000 Euro und für Plug-In-Hybride auf 4.500 Euro angehoben. Über einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro wird der Umweltbonus für rein elektrische Fahrzeuge 5.000 Euro und für Plug-In-Hybride 3.750 Euro betragen.
Mit dem Top-Thema WEG-Novelle startet 2021 die 1. Reihe der regionalen Weiterbildungsveranstaltung STAY FRESH compact.
Vor kurzem haben wir unsere Kunden per Email zur neuen WEG-Reform und ihre Auswirkungen auf die private Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge informiert.
Jedes Jahr zu Weihnachten verzeichnen Feuerwehren und Versicherer in Deutschland einen signifikanten Anstieg der Brandereignisse. Unser Kooperationspartner svt Brandsanierung gibt wichtige Tipps zur Prävention!
Schirrmacher Sicherheits- und Fenstertechnik GmbH ist jetzt Teil der bundesweit aktiven Roto Professional Service GmbH. Mit ihrem Standort in Frankfurt ist sie bestens gerüstet für die Arbeit in Hessen und der Rhein-Main-Region.
Die Hamburger KALORIMETA GmbH (Kalo) wird ab 2021 den kompletten Bestand der GWG-Gruppe mit Smart Meter Gateways (SMGW) ausstatten. Weiterhin übernimmt Kalo den wettbewerblichen Messstellenbetrieb für Allgemeinstrom und zum Teil das Submetering.
Das Rainbow International Netzwerk vergrößert sich weiter und wir freuen uns sehr darüber, Ihnen das neueste Mitglied unseres Sanierernetzwerks vorstellen zu dürfen.