Online - Recht am Abend - Maklerrecht - Das hat sich geändert
18.01.2021
- Veranstalter:
- Verband der Immobilienverwalter Hessen e. V.
- Ort:
- Online - Seminar
- Beginn:
- 18:00 Uhr
- Ende:
- 20:00 Uhr
Verband der Immobilienverwalter Hessen e. V.
Geschäftsstelle
Dreiherrnsteinplatz 16
63263 Neu-Isenburg
Tel.: 06102 5745-216
Fax: 06102 5745-219
E-Mail: info@vdiv-hessen.de
Der Verband der Immobilienverwalter Hessen e. V. ist mit seinen rd. 270 Mitgliedern eine der rechtlich selbstständigen Landes- bzw. Regionalorganisationen der Immobilienverwalter, die im Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV) zusammengeschlossen sind. Gemeinsam mit seinen zehn Landesverbänden vertritt der VDIV knapp 3.000 Immobilienverwalter. Diese verwalten rund 6,8 Mio. Wohnungen mit einem Wert von 635 Mrd. EUR, darunter allein 4,8 Mio. Eigentumswohnungen. Der VDIV und seine Landesverbände treten ein für eine nachhaltige Professionalisierung und Qualifizierung der Verwalter, für wirksamen Verbraucherschutz, einheitliche Berufszugangsregelungen und adäquate politische Rahmenbedingungen.
Der VDIV Hessen startet 2021 direkt zu Beginn des Jahres sein Weiterbildungsangebot mit 3 Online - Seminaren.
Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und der voraussichtlichen Verlängerung des "Lock-downs light", sagen wir das Seminar ab und bitten um Verständnis.
Anfang Dezember steht die aktualisierte Fassung des WEG-Verwaltervertrags bereit. Mitglieder können die Datei wie üblich über das Intranet herunterladen, Nicht-Mitglieder können bereits vorbestellen.
Wir konnten die Kapazitäten für das Online-Seminar am 04.12.2020 erweitern - Buchungen sind wieder möglich.
COVID-19 hat uns zu Änderungen bzw. Absagen von Veranstaltungen im November gezwungen. Buchungen sind wieder möglich.
Aufgrund der großen Nachfrage und des Informationsbedarfs gibt es einen Zusatztermin mit Prof. Jacoby.
18.01.2021
04.02.2021
05.02.2021
08.02.2021
24.02.2021 bis 25.02.2021
01.03.2021 bis 04.03.2021
Vor knapp 600 Fachbesuchern und Gästen eröffnete Wolfgang D. Heckeler, Präsident des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland), den 28. Deutschen Verwaltertag. Aufgrund der Corona-bedingten Sicherheitsvorkehrungen findet die wichtigste Veranstaltung der Verwalterbranche in diesem Jahr mit weniger Besuchern statt. Ein Schwerpunkt des Kongresses liegt auf der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).
Nachdem das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nach nachdrücklichen Appellen des VDIV Deutschland im Juli angekündigt hatte, den Zensus auf 2022 zu verlegen (» der VDIV berichtete), hat nun die Bundesregierung der Verschiebung zugestimmt. Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zensus-Gesetzes soll die geplante Volkszählung nun am 15. Mai 2022 stattfinden.
Nachdem das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nach nachdrücklichen Appellen des VDIV Deutschland im Juli angekündigt hatte, den Zensus auf 2022 zu verlegen (» der VDIV berichtete), hat nun die Bundesregierung der Verschiebung zugestimmt. Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zensus-Gesetzes soll die geplante Volkszählung nun am 15. Mai 2022 stattfinden.
Nachdem der Bayerische Verfassungsgerichtshof am 16. Juli die Klage auf Zulassung des Volksbegehrens Sechs Jahre Mietenstopp“ abgewiesen hatte (» der VDIV berichtete), haben die Initiatoren Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Der Streit geht nun auf höchstrichterlicher Ebene weiter.
Nachdem der Bayerische Verfassungsgerichtshof am 16. Juli die Klage auf Zulassung des Volksbegehrens Sechs Jahre Mietenstopp“ abgewiesen hatte (» der VDIV berichtete), haben die Initiatoren Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Der Streit geht nun auf höchstrichterlicher Ebene weiter.
Die sogenannte Stichtagsregelung des Berliner Mietendeckels verbietet Mieterhöhungen rückwirkend zum 18. Juni 2019. Diese Regelung ist laut Berliner Landgericht unwirksam, da das Mietendeckel-Gesetz erst am 23. Februar 2020 in Kraft getreten ist (Az.: 66 S 95/20). Somit sind Mieterhöhungen bis zu diesem Stichtag rechtens.
Die sogenannte Stichtagsregelung des Berliner Mietendeckels verbietet Mieterhöhungen rückwirkend zum 18. Juni 2019. Diese Regelung ist laut Berliner Landgericht unwirksam, da das Mietendeckel-Gesetz erst am 23. Februar 2020 in Kraft getreten ist (Az.: 66 S 95/20). Somit sind Mieterhöhungen bis zu diesem Stichtag rechtens.
Statt das Bundesmodell zu nutzen, will Baden-Württemberg ein eigenes Grundsteuergesetz erlassen. Hierfür hat die Landesregierung den Gesetzentwurf für ein „modifiziertes Bewertungsmodell″ verabschiedet. Grundstücksfläche und Bodenrichtwert sollen die Grundlage für die Neuberechnung der Grundsteuer bilden.
Fünf Monate nach Inkrafttreten des Berliner Mietendeckels zeichnen sich deutliche Nachteile für Mieter ab. Zwar sind die Mieten der von der Regelung betroffenen Wohnungen leicht gesunken. Allerdings lassen sich viele Vermieter vorsorglich eine deutlich höhere Miete zusichern, die greift, wenn der Mietdeckel gekippt wird. Zudem nimmt das Angebot an Mietwohnungen deutlich ab, während das an Eigentumswohnungen steigt.
Fünf Monate nach Inkrafttreten des Berliner Mietendeckels zeichnen sich deutliche Nachteile für Mieter ab. Zwar sind die Mieten der von der Regelung betroffenen Wohnungen leicht gesunken. Allerdings lassen sich viele Vermieter vorsorglich eine deutlich höhere Miete zusichern, die greift, wenn der Mietdeckel gekippt wird. Zudem nimmt das Angebot an Mietwohnungen deutlich ab, während das an Eigentumswohnungen steigt.
Mit dem Top-Thema WEG-Novelle startet 2021 die 1. Reihe der regionalen Weiterbildungsveranstaltung STAY FRESH compact.
Vor kurzem haben wir unsere Kunden per Email zur neuen WEG-Reform und ihre Auswirkungen auf die private Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge informiert.
Jedes Jahr zu Weihnachten verzeichnen Feuerwehren und Versicherer in Deutschland einen signifikanten Anstieg der Brandereignisse. Unser Kooperationspartner svt Brandsanierung gibt wichtige Tipps zur Prävention!
Schirrmacher Sicherheits- und Fenstertechnik GmbH ist jetzt Teil der bundesweit aktiven Roto Professional Service GmbH. Mit ihrem Standort in Frankfurt ist sie bestens gerüstet für die Arbeit in Hessen und der Rhein-Main-Region.
Die Hamburger KALORIMETA GmbH (Kalo) wird ab 2021 den kompletten Bestand der GWG-Gruppe mit Smart Meter Gateways (SMGW) ausstatten. Weiterhin übernimmt Kalo den wettbewerblichen Messstellenbetrieb für Allgemeinstrom und zum Teil das Submetering.
Das Rainbow International Netzwerk vergrößert sich weiter und wir freuen uns sehr darüber, Ihnen das neueste Mitglied unseres Sanierernetzwerks vorstellen zu dürfen.