Die Eigentümerversammlung - Online Ganztagsseminar
22.04.2021
- Veranstalter:
- Verband der Immobilienverwalter Hessen e. V.
- Ort:
- Online - Seminar
- Beginn:
- 09:30 Uhr
- Ende:
- 16:30 Uhr
Verband der Immobilienverwalter Hessen e. V.
Geschäftsstelle
Dreiherrnsteinplatz 16
63263 Neu-Isenburg
Tel.: 06102 5745-216
Fax: 06102 5745-219
E-Mail: info@vdiv-hessen.de
Der Verband der Immobilienverwalter Hessen e. V. ist mit seinen knapp 300 Mitgliedern eine der rechtlich selbstständigen Landes- bzw. Regionalorganisationen der Immobilienverwalter, die im Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV) zusammengeschlossen sind. Gemeinsam mit seinen zehn Landesverbänden vertritt der VDIV knapp 3.000 Immobilienverwalter. Diese verwalten rund 6,8 Mio. Wohnungen mit einem Wert von 635 Mrd. EUR, darunter allein 4,8 Mio. Eigentumswohnungen. Der VDIV und seine Landesverbände treten ein für eine nachhaltige Professionalisierung und Qualifizierung der Verwalter, für wirksamen Verbraucherschutz, einheitliche Berufszugangsregelungen und adäquate politische Rahmenbedingungen.
Der Beiratsnewsletter 1/2021 des VDIV Deutschland ist erschienen und steht für Mitglieder kostenfrei im Intranet zum Download bereit.
Aufgrund der neuen Entscheidungen durch die Bundesregierung zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie haben wir folgende Änderungen im Seminarprogramm vorgenommen.
Die WEG-Reform stellt auch Eigentümer vor viele Fragen. Der VDIV Hessen unterstützt seine Mitglieder in der Kommunikation durch einen Infoflyer.
Wir haben das Ganztags-Online-Seminar in mehreren Einheiten mit Pausen geplant, damit Ihre Konzentration erhalten bleibt und Sie dem Inhalt aufmerksam folgen können
Durch die WEG-Reform hat der Immobilienverwalter eine weitere Aufgabe erhalten: Die Erstellung eines jährlichen Vermögensberichts (§ 28 Abs. 4 WEG). Referentin Astrid Schultheis führt sachkundig am 30.03.2021 durch das Seminar.
Unter der fachlichen Leitung von Prof. Jacoby wurden in einer AG des VDIV Deutschland relevante Beschlussvorlagen nach dem neuen WEG erarbeitet. Die Vorstellung erfolgt am 24.03.2021 als Online-Seminar.
22.04.2021
26.04.2021
*ausschließlich für VDIVH-Mitglieder*
27.04.2021
28.04.2021
29.04.2021
30.04.2021
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. April den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt, da er nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) begrüßt diese Entscheidung mit Nachdruck. Denn eine Bestätigung des Mietendeckels hätte das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit nachhaltig erschüttert.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt, da er nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) begrüßt diese Entscheidung mit Nachdruck. „Eine Bestätigung des Mietendeckels hätte das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit nachhaltig erschüttert“, betont VDIV-Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler.
Die zunehmende Einführung von Homeoffice und mobilem Arbeiten im Zuge der Corona-Pandemie hat der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) zum Anlass genommen, eine Mustervereinbarung zu erarbeiten, die Unternehmen bei der Einführung entsprechender Lösungen zukünftig arbeitsrechtlich unterstützt. Mit einer umfassenden Kommentierung versehen, kann die Handlungsempfehlung auf individuelle Erfordernisse angepasst werden.
Mit der neuen CO2-Abgabe wird sich die Wärmeerzeugung mit fossilen Brennstoffen erheblich verteuern. Energetische Sanierungen können den Energiebedarf von Gebäuden deutlich reduzieren und können durch die WEG-Reform leichter beschlossen werden. Vor diesem Hintergrund erfragt der VDIV in einer Kurzumfrage, welche Relevanz das Thema CO2-Abgabe für Wohnimmobilienverwaltungen hat und inwiefern bereits der Einbau modernerer Heizungssysteme geplant wird.
Die Teilungserklärung ist eine der wesentlichen Grundlagen jeder Wohnungseigentümergemeinschaft. Klare Aussagen und individuell auf die jeweiligen Besonderheiten zugeschnittene Regelungen können das in der Praxis häufig bestehende Konfliktpotenzial erheblich reduzieren – sowohl innerhalb der Gemeinschaft als auch im Zusammenspiel mit der Immobilienverwaltung. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) hat daher die jüngst in Kraft getretene Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zum Anlass genommen, mit Notar Prof. Dr. Stefan Hügel, Weimar, eine zeitgemäße Mustervereinbarung zu erarbeiten. Sie berücksichtigt nicht nur die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die langjährige Rechtsprechung.
Nach der Neuauflage des WEG-Mustervertrags gemeinsam mit Haus & Grund Deutschland hat der VDIV Deutschland nun auch seine Musterverträge zur Miet- und Sonderverwaltung überarbeitet. Die Aktualisierung berücksichtigt dabei auch die Veränderungen durch das Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) und neue Vorgaben im Mietrecht.
Nach der Neuauflage des WEG-Mustervertrags gemeinsam mit Haus & Grund Deutschland hat der VDIV Deutschland nun auch seine Musterverträge zur Miet- und Sonderverwaltung überarbeitet. Die Aktualisierung berücksichtigt dabei auch die Veränderungen durch das Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) und neue Vorgaben im Mietrecht.
Die laufende Novelle der Heizkostenverordnung weist im Referentenentwurf einige wichtige Ansätze auf. Doch es bestehen auch erhebliche Schwachstellen, die der VDIV Deutschland in seiner Stellungnahme deutlich aufzeigt. Um das Erreichen der mit der Änderungsverordnung geplanten Ziele nicht zu gefährden, sind Korrekturen unverzichtbar.
Die laufende Novelle der Heizkostenverordnung weist im Referentenentwurf einige wichtige Ansätze auf. Doch es bestehen auch erhebliche Schwachstellen, die der VDIV Deutschland in seiner Stellungnahme deutlich aufzeigt. Um das Erreichen der mit der Änderungsverordnung geplanten Ziele nicht zu gefährden, sind Korrekturen unverzichtbar.
Ein wesentlicher Teil des im vergangenen Jahr verabschiedeten Klimapakets der Bundesregierung ist die Einführung der CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffhandelsgesetzes (BEHG). Seit Januar 2021 kommen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher daher bei der Nutzung fossiler Brennstoffe teils erhebliche Mehrkosten zu.
Schirrmacher Sicherheits- und Fenstertechnik GmbH ist jetzt Teil der bundesweit aktiven Roto Professional Service GmbH. Mit ihrem Standort in Frankfurt ist sie bestens gerüstet für die Arbeit in Hessen und der Rhein-Main-Region.
Die Hamburger KALORIMETA GmbH (Kalo) wird ab 2021 den kompletten Bestand der GWG-Gruppe mit Smart Meter Gateways (SMGW) ausstatten. Weiterhin übernimmt Kalo den wettbewerblichen Messstellenbetrieb für Allgemeinstrom und zum Teil das Submetering.
Das Rainbow International Netzwerk vergrößert sich weiter und wir freuen uns sehr darüber, Ihnen das neueste Mitglied unseres Sanierernetzwerks vorstellen zu dürfen.
Haben Sie noch Aufzugsanlagen in der Verwaltung, die nicht über ein Zwei-Wege-Notrufsystem verfügen?
Beim Thema Nachhaltigkeit will das Unternehmen H&K Klöber Versicherungsmakler GmbH neue
klimafreundliche Initiativen und Ziele sowie eine grünere Unternehmensstruktur umsetzen.
Mainova und Dussmann haben mit Chargemaker ein Joint Venture für E-Mobilitäts-Lösungen gegründet. Das Modell der Chargemaker GmbH: ein bundesweites Full-Service-Angebot aus einer Hand, das Unternehmen einen effektiven Zugang zu E-Ladelösungen bietet.