Die Eigentümerversammlung - Online Ganztagsseminar
22.04.2021
- Veranstalter:
- Verband der Immobilienverwalter Hessen e. V.
- Ort:
- Online - Seminar
- Beginn:
- 09:30 Uhr
- Ende:
- 16:30 Uhr
Verband der Immobilienverwalter Hessen e. V.
Geschäftsstelle
Dreiherrnsteinplatz 16
63263 Neu-Isenburg
Tel.: 06102 5745-216
Fax: 06102 5745-219
E-Mail: info@vdiv-hessen.de
Der Verband der Immobilienverwalter Hessen e. V. ist mit seinen knapp 300 Mitgliedern eine der rechtlich selbstständigen Landes- bzw. Regionalorganisationen der Immobilienverwalter, die im Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV) zusammengeschlossen sind. Gemeinsam mit seinen zehn Landesverbänden vertritt der VDIV knapp 3.000 Immobilienverwalter. Diese verwalten rund 6,8 Mio. Wohnungen mit einem Wert von 635 Mrd. EUR, darunter allein 4,8 Mio. Eigentumswohnungen. Der VDIV und seine Landesverbände treten ein für eine nachhaltige Professionalisierung und Qualifizierung der Verwalter, für wirksamen Verbraucherschutz, einheitliche Berufszugangsregelungen und adäquate politische Rahmenbedingungen.
Alle Plätze bei unserem Verwalterforum nächste Woche sind ausgebucht - Anmeldungen können nur noch auf der Warteliste erfasst werden.
Mit dem Mieterstromgesetz sollen die Bedingungen für eigen erzeugten und direkt genutzten Solarstrom verbessert und der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden. Die Hessische Landesenergieagentur engagiert sich mit einer Kampagne.
70% des Gebäudebestands in Frankfurt, der sich in der Hand von Eigentümergemeinschaften befindet, gilt als unsaniert. Das Energiereferat der Stadt bietet Hilfestellung für WEG, die eine Sanierungsmaßnahme vor sich haben.
- Exklusiv für unsere Mitglieder - Auch in diesem Jahr haben die Mitglieder des VdIV Hessen e.V. wieder die Möglichkeit ihre Beiräte zu schulen und zum Beiratsseminar in Bad Homburg anzumelden.
Am 29.03.2019 treffen sich die hessischen Immobilienverwalter in Bad Homburg v.d.H. - beim 16. Verwalterforum! Fachvorträge, Networking und Produkte und Dienstleistungen rund um die Immobilie in der Fachausstellung.
Zum 01.01.2019 haben drei neue Vorstände ihr Amt angetreten. Werner Merkel ist weiterhin Vorstandsvorsitzender, Christoph W. Venema stellvertretender Vorstandsvorsitzender.
22.04.2021
26.04.2021
*ausschließlich für VDIVH-Mitglieder*
27.04.2021
28.04.2021
29.04.2021
30.04.2021
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. April den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt, da er nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) begrüßt diese Entscheidung mit Nachdruck. Denn eine Bestätigung des Mietendeckels hätte das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit nachhaltig erschüttert.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt, da er nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) begrüßt diese Entscheidung mit Nachdruck. „Eine Bestätigung des Mietendeckels hätte das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit nachhaltig erschüttert“, betont VDIV-Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler.
Die zunehmende Einführung von Homeoffice und mobilem Arbeiten im Zuge der Corona-Pandemie hat der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) zum Anlass genommen, eine Mustervereinbarung zu erarbeiten, die Unternehmen bei der Einführung entsprechender Lösungen zukünftig arbeitsrechtlich unterstützt. Mit einer umfassenden Kommentierung versehen, kann die Handlungsempfehlung auf individuelle Erfordernisse angepasst werden.
Mit der neuen CO2-Abgabe wird sich die Wärmeerzeugung mit fossilen Brennstoffen erheblich verteuern. Energetische Sanierungen können den Energiebedarf von Gebäuden deutlich reduzieren und können durch die WEG-Reform leichter beschlossen werden. Vor diesem Hintergrund erfragt der VDIV in einer Kurzumfrage, welche Relevanz das Thema CO2-Abgabe für Wohnimmobilienverwaltungen hat und inwiefern bereits der Einbau modernerer Heizungssysteme geplant wird.
Die Teilungserklärung ist eine der wesentlichen Grundlagen jeder Wohnungseigentümergemeinschaft. Klare Aussagen und individuell auf die jeweiligen Besonderheiten zugeschnittene Regelungen können das in der Praxis häufig bestehende Konfliktpotenzial erheblich reduzieren – sowohl innerhalb der Gemeinschaft als auch im Zusammenspiel mit der Immobilienverwaltung. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) hat daher die jüngst in Kraft getretene Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zum Anlass genommen, mit Notar Prof. Dr. Stefan Hügel, Weimar, eine zeitgemäße Mustervereinbarung zu erarbeiten. Sie berücksichtigt nicht nur die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die langjährige Rechtsprechung.
Nach der Neuauflage des WEG-Mustervertrags gemeinsam mit Haus & Grund Deutschland hat der VDIV Deutschland nun auch seine Musterverträge zur Miet- und Sonderverwaltung überarbeitet. Die Aktualisierung berücksichtigt dabei auch die Veränderungen durch das Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) und neue Vorgaben im Mietrecht.
Nach der Neuauflage des WEG-Mustervertrags gemeinsam mit Haus & Grund Deutschland hat der VDIV Deutschland nun auch seine Musterverträge zur Miet- und Sonderverwaltung überarbeitet. Die Aktualisierung berücksichtigt dabei auch die Veränderungen durch das Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) und neue Vorgaben im Mietrecht.
Die laufende Novelle der Heizkostenverordnung weist im Referentenentwurf einige wichtige Ansätze auf. Doch es bestehen auch erhebliche Schwachstellen, die der VDIV Deutschland in seiner Stellungnahme deutlich aufzeigt. Um das Erreichen der mit der Änderungsverordnung geplanten Ziele nicht zu gefährden, sind Korrekturen unverzichtbar.
Die laufende Novelle der Heizkostenverordnung weist im Referentenentwurf einige wichtige Ansätze auf. Doch es bestehen auch erhebliche Schwachstellen, die der VDIV Deutschland in seiner Stellungnahme deutlich aufzeigt. Um das Erreichen der mit der Änderungsverordnung geplanten Ziele nicht zu gefährden, sind Korrekturen unverzichtbar.
Ein wesentlicher Teil des im vergangenen Jahr verabschiedeten Klimapakets der Bundesregierung ist die Einführung der CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffhandelsgesetzes (BEHG). Seit Januar 2021 kommen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher daher bei der Nutzung fossiler Brennstoffe teils erhebliche Mehrkosten zu.
Der Frankfurter Energiedienstleister Mainova hat sein Geschäftsergebnis für 2020 veröffentlicht und verzeichnet ein bereinigtes Konzernergebnis (EBT) von 160,0 Mio. Euro.
Mit dem Top-Thema „WEG-Novelle – Hausverwaltung wird digital“ startet die 2. Reihe der regionalen Weiterbildungsveranstaltung STAY FRESH compact.
Kommunikation mit Eigentümern, Schadenmeldungen entgegennehmen und bearbeiten sowie die Einladung zur Eigentümerversammlung vorbereiten und versenden - alles möglich aus dem Homeoffice mit etg24.
Mit dem Top-Thema WEG-Novelle startet 2021 die 1. Reihe der regionalen Weiterbildungsveranstaltung STAY FRESH compact.
Vor kurzem haben wir unsere Kunden per Email zur neuen WEG-Reform und ihre Auswirkungen auf die private Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge informiert.
Jedes Jahr zu Weihnachten verzeichnen Feuerwehren und Versicherer in Deutschland einen signifikanten Anstieg der Brandereignisse. Unser Kooperationspartner svt Brandsanierung gibt wichtige Tipps zur Prävention!