Verband

Schlichtungsstelle des VdIVH 

Auszug aus der Satzung:

§ 17 - Schlichtungsstelle

  1. Zur Schlichtung von Streitigkeiten innerhalb des Verbandes kann eine Schlichtungsstelle gebildet wer­den. Sie besteht aus maximal 3 Personen. Die Wahl der Streitschlichter erfolgt für die Dauer von zwei Jahren. Jeder Streitteil bestimmt ein Verbandsmitglied als Beisitzer.
  2. Gegen die Entscheidung der Schlichtungsstelle kann sowohl das Mitglied als auch der Vorstand inner­halb einer Frist von vier Wochen nach Zustellung der Entscheidung, unter Ausschluss des Rechtswe­ges, Berufung an die nächste Mitgliederversammlung einlegen, die verbandsintern dann endgültig ent­scheidet.
  3. Über die Kostentragungspflicht entscheidet in jedem Fall die Schlichtungsstelle nach billigem Ermes­sen.

Informationen über die derzeitigen Streitschlichter und über das Vorgehen im Falle von Streitigkeiten finden Mitglieder im internen Bereich

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