Recht am Abend (online): Versicherungsschäden in der WEG
RaA-2023-11
- Veranstalter:
- Verband der Immobilienverwalter Hessen e. V.
- Ort:
- Online - Seminar
- Datum:
- 27.11.2023
- bis:
- 27.11.2023
- Beginn:
- 18:00 Uhr
- Ende:
- 20:00 Uhr
Preis (Nicht-Mitglieder): 69,00 € zzgl. Ust. (netto)
Referent(en): Wolfgang Dötsch
§ 27 WEG bietet die gesetzliche Grundlage für die Befugnis und Pflicht des Verwalters zur Abwicklung von Versicherungsfällen. Die §§ 683, 670, 677 BGB begründen höchstens die Befugnis des Verwalters, im Rahmen einer Geschäftsführung ohne Auftrag im tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Eigentümers Schäden im Sondereigentum abzuwickeln. Wenn Schäden im Sondereigentum auftreten, befindet sich der Immobilienverwalter oft in einem Spannungsfeld – Eigentümer fordern die Immobilienverwaltung auf, Schäden mit der Versicherung abzuwickeln. Wann muss der Immobilienverwalter bei auftretenden Schäden im Sondereigentum was tun; was darf er tun, was sollte er tun? Wann muss die Verwaltung selbst entsprechende Aufträge erteilen? Wie sollte der Immobilienverwalter handeln, wenn neben dem Sondereigentum auch Schäden am Gemeinschaftseigentum aufgetreten sind? Noch schwieriger wird es, wenn Eigentümer sich nicht um die von Ihnen verursachten Schäden kümmern. Wie kann sich die WEG vor einem derartigen Verhalten schützen?
Inhalte / Schwerpunkte
- Befugnisse / Verpflichtungen des WEG-Verwalters
- Wann muss der Verwalter bei Schäden im Sondereigentum eingreifen?
- Wie verhält sich der Verwalter, wenn bei Schäden im Sondereigentum auch das Gemeinschaftseigentum in Mitleidenschaft gezogen wurde?
- Wie kann mit Eigentümern umgegangen werden, die sich nicht um eine schnelle Schadensabwicklung bemühen?
- Wie ist mit dem Selbstbehalt umzugehen bei Schäden am Sondereigentum?
- Sonderfragen (z.B. Balkonkraftwerke)
- Befugnisse / Verpflichtungen des WEG-Verwalters
- Wann muss der Verwalter bei Schäden im Sondereigentum eingreifen?
- Wie verhält sich der Verwalter, wenn bei Schäden im Sondereigentum auch das Gemeinschaftseigentum in Mitleidenschaft gezogen wurde?
- Wie kann mit Eigentümern umgegangen werden, die sich nicht um eine schnelle Schadensabwicklung bemühen?
- Wie ist mit dem Selbstbehalt umzugehen bei Schäden am Sondereigentum?
- Sonderfragen, insb. zur E-Mobilität / Wallboxen etc.
- Besprechung von relevanten Urteilen
- Diskussion von Praxisbeispielen