BGH-Entscheidung zum Selbstbehalt bei Wohngebäudeschäden
Ein in der Gebäudeversicherung vereinbarter Selbstbehalt ist auch dann von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu tragen, wenn ein Schaden ausschließlich oder teilweise im Sondereigentum eines Miteigentümers eingetreten ist. Der Selbstbehalt wird somit im Rahmen eines Wohngebäudeschadens nach Miteigentumsanteilen unter allen Wohnungseigentümern aufgeteilt.
VDIV-INCON Versicherungsmakler informiert über die Auswirkungen in der WEG in einem aktuellen Blogbeitrag: https://incon-vm.de/bgh-urteil-selbstbehalt-bei-einem-wohngebaeudeschaden/