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Wissen hoch 10: Liftconsulting GmbH: „Was die BetrSichV mit ‚sicherem Betrieb‘ von Aufzugsanlagen meint, und was das für den Betreiber bedeutet“

Wissen10-2022-06

10.06.2022
Veranstalter:
Verband der Immobilienverwalter Hessen e. V.
Ort:
Online - Seminar
Datum:
10.06.2022
bis:
10.06.2022
Beginn:
10:00 Uhr
Ende:
11:00 Uhr
Preis (Verbands-Mitglieder): 0,00 € zzgl. Ust. (netto)
Preis (Nicht-Mitglieder): € zzgl. Ust. (netto)

Referent(en): Uwe Rexroth

Die BetrSichV möchte die Verwender von Aufzugsanlagen vor Gefährdungen bei der Benutzung dieser Anlagen schützen. Darum muss ein Betreiber einer Aufzugsanlage gemäß § 4 sicherstellen, dass die Anlage „nach dem Stand der Technik sicher verwendet werden kann“.

Aber wie kann ein Aufzugs-Betreiber wissen, ob seine Anlage sicher verwendet werden kann? Und was ist zu tun, wenn dies gegebenenfalls nicht der Fall ist? Wann ist zum Beispiel eine Modernisierung der Anlage dran?

In unserer Reihe "Wissen hoch 10" klären wir drüber auf, was ein Aufzugs-Betreiber tun muss, damit seine Anlage als sicher eingestuft werden kann, und wie er Haftungsrisiken aus dem Weg gehen kann.

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