Verwalterfrühstück mit der Deutschen Telekom: Glasfaserausbau und TKG-Novelle - AUSGEBUCHT
Work-2022-05-2
- Veranstalter:
- Verband der Immobilienverwalter Hessen e. V.
- Ort:
- Frankfurter PresseClub e.V. - Palais Livingston
Ulmenstr. 20
60325 Frankfurt - Datum:
- 24.05.2022
- bis:
- 24.05.2022
- Beginn:
- 09:30 Uhr
- Ende:
- 12:30 Uhr
Preis (Nicht-Mitglieder): 0,00 € zzgl. Ust. (netto)
Referent(en): Rafael Shnitzer, Alexander Debus
Bereits im vergangenen Jahr hatten wir über die Novelle des Telekommunikationsgesetzes berichtet. Dieses Thema greift RA Alexander Debus noch einmal auf und betrachtet auch, was sich durch die WEG-Reform im Hinblick auf die Medienversorgung verändert hat. Selbstverständlich kommt die praktische Sicht auch nicht zu kurz: Die Telekom Deutschland erklärt, wie der Glasfaserausbau erfolgt, worauf Immobilienverwalter achten sollten und welche Kosten auf die Eigentümer zukommen.
Das Format bietet ausreichend Zeit für das Networking und für die Diskussion Ihrer Fragen. Die Veranstaltung ist daher bewusst auf wenige Plätze begrenzt.
Ablauf:
- 09:30 Uhr
Frühstück - 10:00 Uhr
Begrüßung durch den Verband - 10:10 Uhr
"Bundesweiter Glasfaserausbau der Deutschen Telekom
Rafael Shnitzer (Gebietsmanager Süd-West, Deutsche Telekom) - 10:40 Uhr
Fragen der Teilnehmer - 10:50 Uhr
zweites Frühstück - 11:20 Uhr
"TKG-Novelle: Auswirkungen auf WEGen und Mietverhältnisse
Umlagefähigkeit der Kosten, Kündigung des TV-Sammelinkassos und Eigentümer-Anspruch auf ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität
Rechtsanwalt Alexander Debus (Moog Partnerschaftsgesellschaft mbB) - 12:05 Uhr
Fragen und Fazit - 12:15 Uhr
Ende der Veranstaltung
Folgender Inhalt wurde besprochen:
TKG-Novelle: Auswirkungen auf Wohnungseigentümergemeinschaften und Mietverhältnisse
Entfall des Betriebskostenprivilegs
Kündigungsrechte gegenüber Telekommunikationsdienstleistern
Übergangsregelungen und Handlungsoptionen für Verwalter
Anspruch der Wohnungseigentümer auf Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität
- Unterscheidung bauliche Maßnahme / privilegierte Maßnahme
- Beschlussfassung und Kostentragungspflichten
Anspruch des Mieters und Kostentragungspflichten
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