Verwalterfrühstück mit der Deutschen Telekom: Glasfaserausbau und TKG-Novelle - AUSGEBUCHT

Work-2022-05-2

24.05.2022
Veranstalter:
Verband der Immobilienverwalter Hessen e. V.
Ort:
Frankfurter PresseClub e.V. - Palais Livingston
Ulmenstr. 20
60325 Frankfurt
Datum:
24.05.2022
bis:
24.05.2022
Beginn:
09:30 Uhr
Ende:
12:30 Uhr
Preis (Verbands-Mitglieder): 0,00 € zzgl. Ust. (netto)
Preis (Nicht-Mitglieder): 0,00 € zzgl. Ust. (netto)

Referent(en): Rafael Shnitzer, Alexander Debus

Bereits im vergangenen Jahr hatten wir über die Novelle des Telekommunikationsgesetzes berichtet. Dieses Thema greift RA Alexander Debus noch einmal auf und betrachtet auch, was sich durch die WEG-Reform im Hinblick auf die Medienversorgung verändert hat. Selbstverständlich kommt die praktische Sicht auch nicht zu kurz: Die Telekom Deutschland erklärt, wie der Glasfaserausbau erfolgt, worauf Immobilienverwalter achten sollten und welche Kosten auf die Eigentümer zukommen.

Das Format bietet ausreichend Zeit für das Networking und für die Diskussion Ihrer Fragen. Die Veranstaltung ist daher bewusst auf wenige Plätze begrenzt.


Ablauf:

  • 09:30 Uhr
    Frühstück
  • 10:00 Uhr
    Begrüßung durch den Verband
  • 10:10 Uhr
    "Bundesweiter Glasfaserausbau der Deutschen Telekom“
    Rafael Shnitzer (Gebietsmanager Süd-West, Deutsche Telekom)
  • 10:40 Uhr
    Fragen der Teilnehmer
  • 10:50 Uhr
    zweites Frühstück
  • 11:20 Uhr
    "TKG-Novelle: Auswirkungen auf WEGen und Mietverhältnisse“
    Umlagefähigkeit der Kosten, Kündigung des TV-Sammelinkassos und Eigentümer-Anspruch auf ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität
    Rechtsanwalt Alexander Debus (Moog Partnerschaftsgesellschaft mbB)
  • 12:05 Uhr
    Fragen und Fazit
  • 12:15 Uhr
    Ende der Veranstaltung

Folgender Inhalt wurde besprochen:

TKG-Novelle: Auswirkungen auf Wohnungseigentümergemeinschaften und Mietverhältnisse

Entfall des Betriebskostenprivilegs

Kündigungsrechte gegenüber Telekommunikationsdienstleistern

Übergangsregelungen und Handlungsoptionen für Verwalter

Anspruch der Wohnungseigentümer auf Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität

  • Unterscheidung bauliche Maßnahme / privilegierte Maßnahme
  • Beschlussfassung und Kostentragungspflichten

Anspruch des Mieters und Kostentragungspflichten

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