Startseite

Verband der
Immobilienverwalter Hessen e. V.

Interessenvertretung – Fortbildung – Informationen – Netzwerk

mehr zum Thema

Verwalterwechsel: Pflichten des "alten", Rechte des "neuen" und die Übergabe der Verwaltungsunterlagen

SE-2022-10

13.10.2022
Veranstalter:
Verband der Immobilienverwalter Hessen e. V.
Ort:
Leonardo Hotel Frankfurt City South (former Holiday Inn)
Isenburger Schneise 40
60528 Frankfurt am Main
Datum:
13.10.2022
bis:
13.10.2022
Beginn:
10:00 Uhr
Ende:
17:00 Uhr
Preis (Verbands-Mitglieder): 139,00 € zzgl. Ust. (netto)
Preis (Nicht-Mitglieder): 249,00 € zzgl. Ust. (netto)

Referent(en): Prof. Florian Jacoby

*Update 26.09.2022*

Es werden ergänzend noch folgende Inhalte im Seminar aufgegriffen:

  • Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung
  • Nachweis der Verwalterbestellung und Umgang mit dessen Nicht-Ausstellung
  • Beschlüsse zur Verwalterbestellung und Abschluss des Verwaltervertrags
  • Sog. „Geschäftsordnungsbeschlüsse“, die der Verwalter nach Übernahme des Amtes fassen lassen sollte

Weiterhin werden wir aus dem Arbeitskreis Verwaltervergütung auch die neuen variablen Vergütungstatbestände, die im Update des WEG-Verwaltervertrags im Januar 2023 aufgegriffen werden, behandeln. Hier sind (Diskussions-)Beiträge und Ergänzungsvorschläge der Teilnehmer herzlich willkommen.

___

Bei einem Wechsel kommt es immer wieder zu Konflikten, wenn alter und neuer Verwalter nicht professionell und kollegial miteinander umgehen.

Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, ist der Wunsch des neuen Verwalters nachvollziehbar, bereits vorab Unterlagen zu erhalten, um das Objekt in seiner Software anzulegen und sich möglichst schon bei den Vertragspartnern zu legitimieren.

Ein weiterer Reibungspunkt können unterschiedliche Arbeitsweisen der Verwaltungsunternehmen sein, wenn einer digitalisiert arbeitet, der andere aber noch überwiegend in Papierform. Hier stellt sich oftmals die Frage, welche Unterlagen wie übergeben werden müssen.

Möglicherweise zeigen sich auch recht schnell nach der Übernahme Verfehlungen des vorherigen Verwalters und der Neue hat den Umgang damit mit der Gemeinschaft zu klären.

Im Seminar werden beide Blickwinkel eingenommen: Es wird behandelt, welche Aufgaben der scheidende Verwalter innerhalb welcher Fristen zu erledigen hat. Gleichermaßen wird aber auch thematisiert, welche Forderungen der neu bestellte Verwalter stellen kann, ggf. sogar muss, wenn die Übergabe nicht oder unvollständig erfolgt. Die Kompetenzen zur Digitalisierung und Vernichtung von Unterlagen wird ebenso besprochen wie die Frage, wer die Jahresabrechnung zu erstellen hat – unter Berücksichtigung der Veränderungen durch die WEG-Reform und der aktuellen Rechtsprechung. Hierfür wird auch die Sinnhaftigkeit der Durchführung einer Eigentümerversammlung kurz nach Verwaltungsübergang diskutiert.

Abgerundet wird das Seminar durch entsprechende Beschlussvorlagen.

  • Ende des Verwalteramtes
  • Bestellung und Abschluss des Verwaltervertrages
  • Stellung des Verwalter als Vertretungsorgan
  • Wechsel: Alter oder neuer Verwalter
  • Schwerpunkt Verwaltungsunterlagen (Arten der Verwaltungsunterlagen und Aufbewahrungspflichten)
  • Digitalisierung: Umgang mit Bestandsunterlagen, Umgang mit neuen Unterlagen
  • Besprechung von Musterbeschlüssen
  • Exkurs: Grundvergütung und variable Vergütung, Kalkulation des Verwalterhonorars
Zur Anmeldung (Für Seminaranmeldungen bitte erst einloggen)
Seitenanfang