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Verband der
Immobilienverwalter Hessen e. V.

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1. Lesung der WEG-Novelle im Bundestag - VDIVH-Statement

Bei der gestrigen, ersten Lesung der WEG-Novelle im Deutschen Bundestag wurde fraktionsübergreifend die Einführung eines Sachkundenachweises für Immobilienverwalter gefordert. Der Verband der Immobilienverwalter Hessen unterstützt diese Forderung ausdrücklich, so der Verbandsvorsitzende Werner Merkel. „Wir fordern den Sachkundenachweis bereits seit Jahren, weil so Verbraucherschutz und Qualität für die Eigentümer gewährleistet werden können. Schwarze Schafe schaden dem Ruf des Verwalters. Der verpflichtende Sachkundenachweis sollte daher in die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes aufgenommen werden. Wenn in der Novelle neue Aufgaben auferlegt werden, sollte der Verwalter auch seine Kompetenz dafür nachweisen.“

Der Verband unterstütze ebenfalls den Wunsch der Abgeordneten nach einer Überarbeitung des Paragraphen 27, bei dem es um die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters geht. „Bleibt der Gesetzestext so wie geplant, sind Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert“, erklärt Merkel. Durch die gestrigen Statements der Abgeordneten fühle sich der Verband bestätigt. „Um für Verwalter und Eigentümer eine sinnvolle Grundlage der Zusammenarbeit zu schaffen, muss hier nachgebessert werden. Der aktuelle Entwurf ist in der Frage, ob eine Beschlussfassung geboten ist oder nicht, zu unkonkret und lässt zu großen Interpretationsspielraum. Wir begrüßen daher die Forderung einzelner Abgeordneter, hier einen Pflichtenkatalog aufzunehmen, um Orientierungspunkte zu geben.“ Dies erleichtere die Arbeit in der Praxis und sei eine wichtige Forderung des hessischen Verbandes, so Merkel weiter. „Die Novelle des WEG hatte die Forderung, in vielen Aspekten des Gesetzes Klarheit zu schaffen und erreicht dies auch. Aber gerade in diesem entscheidenden Paragraphen 27 führt sie zu Verunsicherung auf beiden Seiten, sowohl beim Verwalter als auch bei den Eigentümern.“

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