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Mainova führt Bagatellgrenze von vier Euro ein

Abrechnung von Kleinstbeträgen für die Wohnungswirtschaft

Mainova führt Bagatellgrenze von vier Euro ein

Das Verbuchen kleiner Beträge bei Schlussrechnungen erfordert im Geschäftsalltag oft einen unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand. Mainova führt deshalb zum Jahreswechsel 2019 für die Kunden der Wohnungswirtschaft eine Bagatellgrenze ein, die für die Abrechnung von Kleinstbeträgen unter vier Euro netto gilt.

Die neue Bagatellgrenze bedeutet im Detail, dass Mainova keine Schlussrechnungen mehr über Beträge stellen wird, deren Gesamtsumme unter vier Euro netto liegt und für die im Vorfeld keine Abschläge gezahlt wurden. Dies erleichtert Wohnungsunternehmen das Leerstandsmanagement, bei dem erfahrungsgemäß rund 95 Prozent der Rechnungen diese Summe nicht überschreiten.

Entsprechende Kleinstbeträge werden automatisch von Mainova ausgebucht und den Kunden somit nicht belastet. Auf diese Weise lassen sich unnötiger Schriftverkehr und der Aufwand auf beiden Seiten begrenzen. Auf Wunsch können Kunden von der Anwendung der Bagatellgrenze auch ausgenommen werden. Sie erhalten dann weiterhin alle Rechnungen unabhängig von der Höhe des Betrags, verbunden mit der Zahlungsverpflichtung. Mainova behält sich vor, die Höhe der Bagatellgrenze bei Bedarf zu ändern oder auch von der Regelung zurückzutreten.

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