etg24 revolutioniert und digitalisiert den Umlaufbeschluss
In etg24 können Verwaltungen erstmalig Umlaufbeschlüsse vollständig digital durchführen. Einfache und praktische Lösungen stehen bei etg24 an erster Stelle. Dank neuem WEG ist seit dem 01.12.2020 die Textform für Umlaufbeschlüsse ausreichend. Erfreulicherweise gibt es in § 23 Abs. 3 S. 2 WEG auch eine Ausnahme zur Allstimmigkeit. In etg24 können Verwaltungen in Zukunft Beschlüsse online durchführen und dabei alle Stimmgewichtungen (z.B. Einheiten, MEA, Köpfe) automatisch mit einem Klick abbilden. Beschlussfassung integriert im Kundenportal führt dadurch zu einfachen und effizienteren Prozessen.
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