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Hessische Bauordnung - Sonderbauten

SE-2024-06-18

10.07.2024
Veranstalter:
Verband der Immobilienverwalter Hessen e. V.
Ort:
Geschäftsstelle VDIV Hessen e.V.
In der Schildwacht 13a
65933 Frankfurt/Main
Datum:
10.07.2024
bis:
10.07.2024
Beginn:
10:00 Uhr
Ende:
13:00 Uhr
Preis (Verbands-Mitglieder): 89,00 € zzgl. Ust. (netto)
Preis (Nicht-Mitglieder): 139,00 € zzgl. Ust. (netto)

Referent(en): Carsten Steiner

Eine Immobilienverwaltung muss eine Vielzahl rechtlicher Vorschriften beachten, die von Landesbauordnungen bis hin zu dem Wohnungseigentumsgesetz reichen.

In der Hessischen Bauordnung (HBO) finden sich Vorschriften zu Sonderbauten. Wussten Sie schon, dass Tiefgaragen mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche als Sonderbau gewertet werden?  Welche Bauten darüber hinaus sind Sonderbauten? Und welche besonderen Anforderungen an Immobilienverwalter bringt die HBO mit sich? Ein aktueller Fall aus der Mitgliedschaft zeigt: Der Umgang mit der Hessischen Bauordnung insgesamt und insbesondere mit Sonderbauten sollte von Ihnen nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Einem unserer Mitgliederunternehmen wurde jüngst durch die Bauaufsicht ein Bußgeld ín Höhe von 300.000 Euro angedroht, weil es über die besonderen Pflichten, die bei der Verwaltung von derartigen Bauten berücksichtigt werden müssen, keine Kenntnis hatte und somit missachtet haben soll. 

  • Überblick über baurechtlich definierte Sonderbauten: Gebäudeklassen gemäß HBO und Definition der Sonderbauten (§ 2, Abs. 9)
  • Überblick über relevante Sonderbauvorschriften, u.a. Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) und Hessische Hochhaus-Richtlinie (H-HHR)
  • Brandschutz in Sonderbauten, insb. Tiefgaragen: Garagenverordnung und deren unterschiedliche brandschutztechnischen Anforderungen gemäß Fläche
  • Zusammenhang zwischen der TPrüV und Sonderbauten: Anwendungsgebiet, Übersicht der zu prüfenden technischen Einrichtungen, Prüfungsintervalle
  • Herangehensweise und Handlungstipps für Verwalter, Diskussion von Praxisbeispielen
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